Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Ralph G. Kretschmer, binaersystem (im Nachfolgenden als „binaersystem“ bezeichnet) erteilten Aufträge und sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichende Bedingungen eines Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch binaersystem.
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.1 Jeder binaersystem erteilte Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Gegenstand des Vertrages ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Mediums sowie die Einräumung von Nutzungsrechten. Alle Entwürfe und unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Bestimmungen gelten auch, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.2. Stellt der Kunde eigene Bilder, Texte oder sonstige urheberschutzfähige Werke zur Verfügung, räumt er binaersystem die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Nutzungsrechte hieran ein. Der Kunde stellt binaersystem von allen Ersatzansprüchen Dritter aus der Nutzung der Werke frei.
1.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung von binaersystem dürfen keine Entwürfe und Reinzeichnungen, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Veränderung – auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt binaersystem, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Vergütung zu verlangen.
1.4. binaersystem überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Das Recht überträgt meehrdesign nach vollständiger Begleichung der vereinbarten Vergütung. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
1.5. Wiederholungsnutzung (z.B. Neuauflagen, Verwendung auf anderen Websites oder Medien) oder Mehrfachnutzung für evtl. andere Projekte sind honorarpflichtig, sie bedürfen der Einwilligung von binaersystem. Über den Umfang der Nutzung besteht eine Auskunftspflicht.
1.6. binaersystem ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Die Herausgabe von Computerdaten ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. binaersystem wird die Daten der Kunden gemäß der geltenden deutschen Datenschutzgesetze speichern und ausschließlich für kundenspezifische Angebote und zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung der Kunden (Aktualisierung oder Neuauflage) nutzen, sowie in seinem Portfolio zu zeigen.
1.7. Vorschläge des Kunden oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn dies wurde ausdrücklich vereinbart.
2. Vergütung
2.1. Die im Angebot von binaersystem genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsinhalte unverändert bleiben. Die im Angebot angegebenen Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung nicht ein.
2.2. Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht etwas anders vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer. Die Vergütung dieser Leistungen setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgeld für das Nutzungshonorar
c) dem Werkzeichnungshonorar
2.3. Die Anfertigung von Skizzen, Entwürfen, Probesatz, Muster und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die binaersystem für den Kunden erbringt sind kostenpflichtig. Die unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen und Mustern, ist nicht berufsüblich.
2.4. binaersystem ist berechtigt nach Ankündigung, Teillieferungen in Rechnung zu stellen. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum und ist mit hohen finanziellen Vorleistungen verbunden, kann binaersystem Abschlagszahlungen verlangen, 20% der Gesamtsamtvergütung bei Auftragserteilung, 20% nach Abnahme der Entwurfsarbeiten, die übrigen 60% bei Auftragsbeendigung.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Alle Preise sind Nettopreise, binaersystem ist laut § 19, I USTG von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Die Zahlungen der Honorare sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar bei Ablieferung mit einer Teilrechnung ebenfalls 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen geliefert, entfällt das Entgeld für die Nutzungsrechte (Copyright). Es umfasst i. d. R. 15% des Nettopreises.
3.2. Andere Zahlungsmöglichkeiten, z.B. Ratenzahlungen sind schriftlich mit binaersystem auszuarbeiten und vertraglich festzuhalten.
4. Zahlungsverzug
4.1. Bei Mahnung nach Zahlungserinnerung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erhoben.
4.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind meehrdesign und binaersystem berechtigt, ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
5. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftragebers werden zusätzlich abgerechnet. Produktionsüberwachung u.a. werden nach Zeitaufwand berechnet.
5.2. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen, die zur Auftragserfüllung notwendig werden (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) werden dem Kunden von binaersystem vorher mitgeteilt und nur aufgrund getroffener Veinbarungen mit dem Kunden in dessen Namen und auf Rechnung bestellt.
5.3. Soweit der Kunde binaersystem beauftragt Fremdleistungen im eigenen Namen zu vergeben, stellt der Kunde binaersystem von allen daraus resultierenden Verbindlichkeiten, insbesondere der Übernahme der Kosten frei.
5.4. Die Vergütung der Fremdleistungen ist nach deren Erbringung fällig und 10 Tage nach Rechnungsdatum zu entrichten.
5.5. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Kunden und im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden Kosten und Spesen gesondert berechnet.
6. Korrektur und Produktionsüberwachung
6.1 Vor Produktionbeginn sind binaersystem Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird von binaersystem nur aufgrund besonderer Vereinbarungen überwacht. In diesem Fall ist binaersystem ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. Für Fehler wird nur bei eigenem Verschulden, Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit gehaftet.
6.1 Weisungen zur Genehmigung, Abnahme bzw. Durchführung von Arbeiten per E-Mail sind bindend. Weisungen zur Genehmigung, Abnahme bzw. Durchführung von Arbeiten per Telefon werden von binaersystem per E-Mail bestätigt und gelten, sofern kein Widerspruch bzw Widerruf innerhalb einer angemessenen Zeitspanne (i.d.R innerhalb eines Tages) erfolgt, als angenommen.
7. Haftung
7.1. binaersystem verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Bei entstandenen Schäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2. Der Kunde übernimmt mit Genehmigung der Arbeiten (Entwürfe, Text, Bild und Reinzeichnung) die Verantwortung für die Richtigkeit. Für binaersystem entfällt jegliche Haftung.
7.3. Eine Haftung für wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von binaersystem nicht übernommen, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
7.4. Auf erbrachte Fremdleistungen, die auf Veranlassung des Kunden in dessen Namen und Rechnung in Auftrag gegeben werden, haftet binaersystem nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse des Leistungserbringers. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich bei binaersystem geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als mangelfrei angenommen.
8. Belegexemplare und Gestaltungsfreiheit, Impressum
8.1. Von vervielfältigten Werken sind binaersystem mindestens 3 ungefaltete Belegexemplare unentgeldlich zu überlassen, die im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden. Bei Websites ist binaersystem berechtigt, auf selbige zu Eigenwerbezwecken und als Arbeitsbeispiele von ihren eigenen Websites zu verweisen, bzw. zu verlinken und diese auf Präsentations-Medien weiterzugeben.
8.2. Für binaersystem besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Die binaersystem überlassenen Vorlagen z.B. Text, Fotos und Muster werden mit der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist.
8.3. binaersystem kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf das Unternehmen hinweisen. Auf Websites oder auf anderen Medien hat binaersystem das Recht, im Impressum mit Namensnennung sowie Verlinkung zu den eigenen Websites auf die Urheberschaft hinzuweisen.
9. Schlussbestimmung
9.1. Die Vertragsbeziehung zwischen Kunden und binaersystem unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort sowie Gerichtstand ist Berlin. Durch Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen.